Für Lufthansa Flüge ab 1. Oktober 2019 können die Gebühren für die Beförderung von Übergepäck (XBAG) ausschließlich am Abflughafen bezahlt werden. Aufgrund geänderter automatisierter Prozesse im Check-in- und Handling-Verfahren werden diese EMDs ab 1. Oktober 2019 nicht mehr an den Flughäfen akzeptiert. Bereits ausgestellte PBBG-EMDs können kostenfrei erstattet werden.
Die Regelungen zur vorherigen Reservierung von Übergepäck (SSR XBAG) bleiben unverändert, sodass die Beförderung des Übergepäcks sichergestellt werden kann.
Die Airlines der Lufthansa Group arbeiten an gemeinsamen IT-Lösungen, die zukünftig eine Bezahlung von Übergepäck auch im Reisebürovertrieb ermöglichen sollen.