Sehr geehrte Geschäftspartner,
gemäß der Europäischen Verordnung vom 23. Oktober 2025 (EU) 2025/2033 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit den Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, unterliegen erstmals auch Dienstleistungen, die unmittelbar Reisedienstleistungen betreffen, den Sanktionen.
Demnach ist es untersagt, „Dienste zu erbringen, die in direktem Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten“ in Russland stehen.
Wir haben beim EU-Sanktionshelpdesk um eine rechtliche Klarstellung bzw. Auslegungshilfe gebeten, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob Reisen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die zu privaten Zwecken (z. B. zum Besuch von Verwandten oder Freunden) nach Russland fliegen, als „touristische Aktivitäten“ im Sinne der Verordnung einzustufen sind. Leider liegt uns hierzu bis heute keine abschließende Antwort vor.
Bislang hat die Europäische Kommission noch keine Auslegungshilfen veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund setzen wir den Verkauf von Flugscheinen, die Flughäfen innerhalb Russlands enthalten, bis zur abschließenden Klärung der Rechtslage aus. Ab dem 22.11.2025 werden sämtliche unserer Verkaufskanäle, einschließlich Amadeus, für die Ausstellung entsprechender Tickets deaktiviert.
Wir folgen damit der Empfehlung des DRV, dessen Rundschreiben finden Sie als PDF hier.
Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass sich die Sanktionen ausschließlich gegen die Organisation oder Vermittlung solcher Reisen richten, nicht jedoch gegen die Reisenden selbst. Bereits bezahlte Flugtickets behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Waldemar Schubert
Anlagen:
Verordnung (EU) 2025/2033 als PDF-Download
DRV-Rundschreiben als PDF-Download