Sehr geehrte Geschäftspartner,
obwohl die Europäische Kommission kürzlich die FAQs zur Umsetzung der Ratsverordnung (EU) Nr. 833/2014 sowie der Ratsverordnung (EU) Nr. 269/2014 aktualisiert hat, enthält diese Aktualisierung bislang keine konkreten Leitlinien zu Maßnahmen im Tourismussektor. Weitere Klarstellungen seitens der Kommission sind daher weiterhin erforderlich. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, während wir diese Informationen abwarten.
Unabhängig davon möchten wir Sie über eine Änderung unsererseits informieren: Ab sofort stellen wir Flugtickets aus, deren Reise in Russland beginnt und deren Ziel außerhalb Russlands liegt.
Wir weisen darauf hin, dass die Nichteinhaltung der geltenden Sanktionen schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann, darunter das Einfrieren von Vermögenswerten sowie erhebliche Bußgelder.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Waldemar Schubert