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Sehr geehrte Geschäftspartner,

wir freuen uns heute mitzuteilen, dass die Europäische Kommission die FAQs zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sowie der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 mit Hinweisen zu den Maßnahmen im Tourismussektor aktualisiert hat.

In dieser Auslegungshilfe stellt die Europäische Kommission klar, dass Dienstleistungen im Zusammenhang mit privaten Besuchen in Russland auf Einladung russischer Staatsangehöriger (z. B. von Familienangehörigen) nicht unter das Verbot gemäß Artikel 5n(2) fallen. Ebenso sind Dienstleistungen im Rahmen von Geschäftsreisen, etwa auf Einladung eines russischen Unternehmens zu geschäftlichen Zwecken, nicht von dem in Artikel 5n(2) genannten Verbot betroffen.

Vor diesem Hintergrund setzen wir den Verkauf von Flugscheinen für Verbindungen mit Flughäfen innerhalb Russlands weiterhin über alle bestehenden Vertriebskanäle fort. Buchungen über Sirena sind derzeit noch nicht abschließend geklärt und werden vorerst nicht angeboten.

Um Sie und uns im Rahmen dieser Regelungen abzusichern, stellen wir Ihnen in dieser E-Mail einen Download-Link zu einem Formular zur Verfügung. Dieses Formular ist bei jeder Buchung mit Ziel Russland vom Passagier auszufüllen und zu unterschreiben. Bitte senden Sie uns anschließend eine Kopie parallel zur Ticketbestellung per E-Mail zu.

Download-Link: https://www.schubert-reisen.de/wp-content/uploads/Reisezweckbestaetigung.pdf

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Verkauf!

Mit freundlichen Grüßen
Waldemar Schubert